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Auslands-BAföG

Auslandssemester und –praktika gehören häufig zum Pflichtprogramm an Uni und FH.  Doch das Leben im Ausland ist teuer. Mit Auslands-BAföG kannst du zumindest einen Teil deines Auslandsaufenthalt finanzieren. Und die Wahrscheinlichkeit, dass du berechtigt bist Auslands-BAföG zu erhalten, ist sogar recht hoch.

Mit Auslands-BAföG deinen Auslandsaufenthalt finanzieren

Du planst einen Schüleraustausch, ein Auslandsstudium oder ein Auslandspraktikum? Dann solltest du dich auf jeden Fall über Auslands-BAföG informieren – selbst wenn du wegen des zu hohen Einkommens deiner Eltern bisher in Deutschland kein BAföG bekommen hast. Schließlich werden wegen der höheren Lebenshaltungskosten im Ausland beim Auslands-BAföG höhere Grundfreibeträge angesetzt. Und wenn du in Deutschland BAföG bekommst, steht dir auf jeden Fall auch Auslands-BAföG zu.

Was wird mit Auslands-BAföG gefördert?

Das Auslands-BAföG deckt ganz unterschiedliche Möglichkeiten des Auslandsaufenthaltes ab: So wird ein Schüleraustausch zwischen einem Schulhalbjahr und einem Schuljahr lang mit bis zu 465 Euro gefördert.

Bei einem Auslandsstudium kommt es darauf an, ob du es innerhalb oder außerhalb der EU verbringst. Innerhalb der EU (incl. Schweiz) wird ein gesamtes Auslandsstudium finanziert, sofern du vorher mindestens drei Jahre in Deutschland gelebt hast.

Für ein Auslandsstudium außerhalb der EU (incl. Schweiz) wird dir dagegen im Normalfall bis zu einem Jahr Auslands-BAföG gezahlt (in begründeten Ausnahmefällen auch länger). Doch um Auslandssemester in beliebten Ländern wie den USA, Kanada oder Australien zu absolvieren, reicht es immernoch.

Auslandspraktika wiederum können nur gefördert werden, wenn sie in einem inhaltlichen Zusammenhang mit deinem Studium stehen.

Ins Auslandsstudium mit Auslands-BAföG

Auslands-BAföG steht prinzipiell jedem deutschen Studenten an einer hiesigen Hochschule zu (in Ausnahmefällen auch Deutsche mit ständigem Wohnsitz im Ausland).

Voraussetzungen

Um den Aufenthalt außerhalb Deutschlands fördern zu lassen, muss die Ausbildung im Ausland als gleichwertig anerkannt sein und mindestens 12 Wochen (Praktikum) bzw. sechs Monate (Studium) dauern. Diese Bedingungen sind verbindlich. Das heißt: sind diese beiden Voraussetzungen (Gleichwertigkeit + Dauer) nicht erfüllt, gibt es auch kein Auslands-BAföG.

Ausnahme: Wenn du deine Examensarbeit im Ausland schreiben möchtest, kannst du als Student einer deutschen Uni bis zwölf Monate lang immerhin Inlands-BAföG bekommen.

Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache sind natürlich immer nützlich. Um Auslands-BAföG zu erhalten, musst du sie allerdings nicht (mehr) explizit nachweisen.

Leistungen

Wird dein Antrag auf Auslands-BAföG bewilligt, deckt es die gleichen Kosten ab wie die Studienförderung im Inland, also: Lebenshaltung, Miete und Krankenkasse. Hinzu kommen aber noch:

  • eine Reisekostenpauschale (zwischen 500 und 1000 Euro),
  • notwendige Studiengebühren (bis zu 4.600 Euro) und
  • ein spezieller Auslands-Zuschlag (für Länder außerhalb der EU + Schweiz).

Antrag

Ähnlich wie beim Inlands-BAföG besteht auch die Auslandsförderung zu einem Teil aus einem Zuschuss und zum anderen aus einem staatlichen Darlehen. Die Studiengebühren des ersten Jahres und die Beiträge zur Krankenversicherung darfst du behalten. Die Lebenshaltungskosten und den Flug musst du hingegen zurückzahlen – das allerdings auch nur zur Hälfte und ohne Zinsen.

Wichtig: Wie bei jeder Art von Auslandsaufenthalt ist es ratsam, den Antrag auf Auslands-BAföG lange vor dem Abflug zu stellen, sprich:  rund ein halbes Jahr vor dem geplanten Start. Bei welcher Stelle du den Antrag einreichst, hängt wiederum vom Land ab, in das du fliegst.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Auslands-BAföG erhältst du auf den folgenden Seiten:
>> Auslands-BAföG für Schüleraustausch

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