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Kreditkarte im Ausland verloren – was nun?

Immer und überall auch ohne Bargeld in der Tasche flüssig sein – die Kreditkarte macht´s möglich. Mit dem „Plastikgeld“ lassen sich Rechnungen in Restaurants zahlen, Hotelrechnungen begleichen oder die Kaution für einen Mietwagen hinterlegen. Kreditkarten sind damit ein bequemes Zahlungsmittel, das gerade außerhalb der Bundesrepublik täglich im Einsatz ist.

Ihren Stellenwert hat sich die Kreditkarte (zur Auswahl der für dich richtigen / passenden Kreditkarte fürs Ausland siehe auch unseren großen Kreditkartenvergleich) unter anderem aufgrund ihrer hohen Akzeptanz im Ausland verdient. Anders als Bankkarten, die immer wieder Beschränkungen beim Bezahlen im Ausland unterliegen, können Kreditkarten problemlos auch dort benutzt werden, wo Bank- und Geldkarte versagen. Nicht jedes Restaurant im Ausland verfügt über ein Kartenterminal. Und auch in Reiseagenturen kann der Griff zur Bankkarte scheitern – wenn nur Imprinter (sogenannte Ritsch-Ratsch Geräte) für Kreditkarten (mit Hochprägung) zur Verfügung stehen.

Die Funktion als Zahlungsmittel mit hohem Akzeptanzfaktor führt aber auch zu einer gewissen Reihe von Problemen. Ist für die Legitimation einer Transaktion lediglich eine Unterschrift erforderlich, kann die Karte schnell missbraucht werden. Durch den Umstand, dass der Kreditrahmen bei mehreren tausend Euro liegen kann, ein erhebliches Risiko. Die Kartensicherheit bzw. das richtige Verhalten im Umgang mit der Karte und vor allem beim Kreditkartenverlust spielen daher eine große Rolle.

Tipp: Eine Übersicht über mögliche Zahlungsmittel im Ausland findest du hier.

Mit der Kreditkarte im Ausland richtig verhalten

Um im Ausland nicht nur ein flexibles Zahlungsmittel in der Hand zu halten, sondern die Karte auch sicher verwenden zu können, kommt es auf das richtige Verhalten an. Generell sollte eine Kreditkarte nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Dies schließt den Bezahlvorgang, eine Aufbewahrung im Mietwagen und das Verwahren in der Handtasche oder im Rucksack ein. Auch wenn Kriminelle die PIN zur Karte nicht kennen – an verschiedenen Akzeptanzstellen kann deren Nutzung durch die Fälschung der Unterschrift dennoch möglich sein.

Um das Risiko eines Diebstahls oder Abhandenkommens zu reduzieren, sollte die Karte nur dann mitgeführt werden, wenn deren Einsatz wirklich notwendig wird. Ansonsten ist eine Kreditkarte im Hotelsafe gut aufgehoben.

Natürlich muss im Ausland die Aufmerksamkeit nicht nur der Karte gelten. Die PIN ist ein zweiter neuralgischer Punkt. Grundsätzlich sollten Geheimzahl und Kreditkarte – zum Beispiel im Geldbeutel – nie gemeinsam aufbewahrt werden. Wenn die Geheimzahl – beispielsweise am Geldautomaten – einzugeben ist, sollte dies immer verdeckt geschehen. Der Karteninhaber muss sich zudem vergewissern, dass ihm keine neugierigen Blicke über die Schulter schauen. Für die Verwendung der Karte im Ausland gelten damit ähnliche Sicherheitsregeln wie bei einer Nutzung im Inland. Was gehört noch zu den wichtigen Verhaltensregeln?

  • Die Kreditkarte sollte grundsätzlich beim Erhalt unterschrieben werden.
  • Zieht im Ausland ein Geldautomat die Karte ein, sollte dieser nicht verlassen werden.
  • Automaten sollten im Ausland nur benutzt werden, wenn die Sprache der Menüführung auch verstanden wird.
  • Die Kreditkarte sollte keinesfalls aus der Hand gegeben werden.

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Kreditkartenverlust – wie weiter?

Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen und einem noch so wachsamen Auge kann es passieren, dass die Kreditkarte verloren geht. Grundsätzlich heißt es in diesem Moment: „Ruhe bewahren“. Sobald der Verlust bemerkt wird, muss gehandelt werden. Nur eine umgehende Sperrung der Karte sorgt dafür, dass dem finanziellen Schaden Grenzen gesetzt werden.

Der Grund: Nach der Sperrung laufen Ansprüche, die aus einer Belastung der Kreditkarte entstehen, zumindest aus Sicht des Inhabers ins Leere. Grundsätzlich bieten die verschiedenen Banken bzw. Kartenunternehmen separate Sperrhotlines an, deren Rufnummern im Ausland unbedingt mitzuführen sind. Parallel kann ein zentraler Sperrnotruf benutzt werden – die 116 116. Beim Kartenverlust im Ausland ist die +49 (Ländervorwahl für Deutschland) vorzuwählen. Darüber hinaus lassen sich Karten unter folgenden Nummern auch über die jeweiligen Kreditkartenunternehmen sperren:

  • MasterCard international (R-Gespräch): +1 636 7227 111
  • Visa international (R-Gespräch): +1 410 581 9994
  • American Express: +49 69 9797 2000
  • Diners Club: +49 7531 – 3633 111

Hinweis: Der Anruf zur Sperrung der Karte kann in einigen Fällen zusätzliche Gebühren verursachen.

Parallel zu den bereits genannten Sperrnummern ist bei Verlust auch eine entsprechende Meldung beim kontoführenden Institut möglich. Vor jedem Aufenthalt sollten die Notrufnummern daher unbedingt notiert und mitgeführt werden. Für die eigentliche Sperrung der Karte werden die Karten- bzw. Kontodaten benötigt. Weiterhin sollte – neben der Sperrung der verschwundenen Kreditkarte – im Fall eines Diebstahls eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erfolgen (Kopie/Durchschlag der Anzeige zur Weitergabe an die Bank verlangen).

Was passiert nach der Sperrung?

Für betroffene Kartenbesitzer beginnt nach der Sperrung eine Zeit des bangen Wartens. Haben Kriminelle die Kreditkarte bereits in Geschäften oder zum Einkaufen im Internet benutzt? Betroffenen wird grundsätzlich empfohlen, die Kreditkartenabrechnungen genau zu prüfen, um einen eventuellen Missbrauch zeitnah feststellen zu können. Sollte es wider Erwarten dazu kommen, dass trotz umgehender Sperrung bereits unrechtmäßig über die Kreditkarte verfügt wurde, stellt sich die Frage nach den Konsequenzen. Grundsätzlich gilt, dass Schäden nach der Sperrung nicht mehr zulasten des rechtmäßigen Kartenbesitzers gehen. Etwas anders sieht die Situation für Verfügungen vor der Sperrung aus.

Hier müssen Betroffene zwar keine unbeschränkte Haftung fürchten, werden aber an den Kosten beteiligt. Derzeit liegt die Haftungsobergrenze für den Kartenmissbrauch laut EU-Zahlungsdiensterichtlinie bei 150 Euro. Banken weichen beim Thema Kreditkartenmissbrauch von dieser Vorgabe allerdings oft ab und sehen eine niedrigere Haftungssumme (meist von 50 Euro) vor oder verzichten komplett auf die Beteiligung des Kunden. Dieses Entgegenkommen entfällt allerdings bei Verletzungen der Sorgfaltspflicht. Kommt eine offenkundig unbeaufsichtigte Karte abhanden oder werden PIN und Karte gemeinsam verwahrt, sind die Haftungsbeträge schnell deutlich höher – der Missbrauch geht zulasten des Karteninhabers.

Kartenersatz im Ausland

Wird die Kreditkarte im Ausland gestohlen oder geht aus einem anderen Grund verloren, ist guter Rat meistens teuer. Da die Karte fest ins Reisebudget eingeplant wird, kann der Verlust folgenschwer sein und den gesamten Aufenthalt gefährden. Es stellt sich die Frage, inwiefern betroffene Kartenbesitzer eine Ersatzkarte in Anspruch nehmen können?

Banken und Kreditkartenunternehmen bieten ihren Kunden im Allgemeinen entsprechende Serviceleistungen an. Bis die neue Karte im Ausland zur Verfügung steht, vergehen im Regelfall mehrere Tage. Während dieses Zeitraums – und um nicht ohne finanzielle Mittel dazustehen – gehört zu den Leistungen der Kartenangebote oft ein Notfallbargeld-Service. Wer auf eine Ersatzkarte zurückgreifen muss, sollte sich aber im Klaren darüber sein, dass dieser Service nicht kostenlos ist. Je nach Anbieter können hierfür schnell 100 Euro fällig werden.

Die Nutzung einer Notfall- oder Ersatzkarte im Ausland ist zwar möglich, aber teuer. Reisenden empfiehlt sich das Nachdenken über Alternativen. Bargeld ist leider eine unsichere Variante, da es ebenso schnell verschwinden kann. Die Bankkarte kann unter Umständen in Frage kommen – sofern vor Ort eine entsprechende Infrastruktur aus Bankautomaten besteht. Ebenfalls in Erwägung gezogen werden kann die Mitnahme von Reiseschecks. Da diese aber eine gewisse Zeit für die „Bestellung“ bei der Bank in Anspruch nehmen, ist für Reiseschecks eine Vorbereitungszeit einzuplanen.

Übrigens: Auch wenn Karteninhaber im Ausland keinen Ersatz für die Kreditkarte brauchen, kassieren viele Banken für die nach der Rückkehr in Auftrag gegebene Ersatzkarte Gebühren in unterschiedlicher Höhe. Entsprechende Informationen lassen sich in der Regel den Preisaushängen der Banken entnehmen.

Karte weg – was nun?

Das Bezahlen mit einer Kreditkarte ist bequem und einfach. Allerdings beginnen die Probleme dann, wenn die Karte im Ausland verloren geht. Betroffene Kartenbesitzer müssen nicht nur schnell reagieren, um sich vor hohen finanziellen Schäden zu schützen. Auch das Stellen einer Ersatzkarte und die damit verbundenen Kosten stehen plötzlich im Raum. Um gar nicht erst in unangenehme Situationen zu kommen, ist das Befolgen einiger Sicherheitsregeln – wie das getrennte Aufbewahren von PIN und Karte – ein erster Schritt. So reduziert sich nicht nur das Risiko, auch der Vorwurf grober Fahrlässigkeit steht nicht mehr im Raum. Leider wird es 100-prozentige Sicherheit beim Umgang mit der Kreditkarte nicht geben. Es empfiehlt sich, für den Ernstfall gewappnet zu sein und zumindest Notrufnummern zur Kartensperrung dabei zu haben.

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